Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen und Zuwendungen liegt im Ermessen der Ritter der Schwafelrunde e.V.. Die Ritter der Schwafelrunde e.V. nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit dem Zweck und der Aufgabe der Ritter der Schwafelrunde e.V. verwendet oder ausgegeben werden können.
Unwiderrufliche Schenkungen, gleichgültig ob als Geldgeschenk oder als Schenkung auf Lebenszeit, werden nicht angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Die Ritter der Schwafelrunde e.V. erteilt keine Ratschläge zur steuerlichen oder sonstigen Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
Die Ritter der Schwafelrunde e.V. nehmen Geldspenden oder börsennotierte Wertpapiere an. Sachspenden werden nach dem Ermessen der Ritter der Schwafelrunde e.V. angenommen.
Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Zuwendungen, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für die Ritter der Schwafelrunde e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
Die Ritter der Schwafelrunde e.V. stellt den Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen für die Annahme von Sachspenden erfüllen, eine Bescheinigung aus. Mit Ausnahme von Geldspenden und börsengehandelten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem sonstigen Nachweis über eine Schenkung an die Ritter der Schwafelrunde e.V. kein Wert beigemessen.
Die Ritter der Schwafelrunde e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die dem Wunsch nach Anonymität entsprechen. Bei anonymen Spenden wird die Ritter der Schwafelrunde e.V. Informationen über den Spender nur an die Mitarbeiter weitergeben, die davon Kenntnis haben müssen.
Die Ritter der Schwafelrunde e.V. vergütet keinen Dritten für die Vermittlung einer Spende oder eines Spenders an die Ritter der Schwafelrunde e.V., sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.